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Buchungszeiten und Beiträge

Teaserbild Buchungszeiten

Buchungszeiten und Beiträge

Sie können die Betreuungszeit Ihres Kindes für jeden Wochentag individuell festlegen.
Die Buchungszeiten richten sich nach Ihren Wünschen. Aus Ihren individuellen Zeiten berechnet sich der Kita-Beitrag.

Die Mindestbuchungszeit beträgt 4-5 Stunden, die Kernzeit liegt zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr. So erleben die Kinder den Tagesablauf gemeinsam und können optimal gefördert werden.

Die Staffelung der Buchungszeiten und des Kita-Beitrags ab 01.01.2024 gestaltet sich wie folgt:

Buchung pro Tag Monatlicher Beitrag Kindergartenkinder
1 bis 2 Stunden 95,00 €
2 bis 3 Stunden 107,00 €
3 bis 4 Stunden 119,00 €
4 bis 5 Stunden 131,00 €
5 bis 6 Stunden 143,00 €
6 bis 7 Stunden 155,00 €
7 bis 8 Stunden 167,00 €
8 bis 9 Stunden 179,00 €
9 bis 10 Stunden 191,00 €
10 bis 11 Stunden 203,00 €
11 bis 12 Stunden 215,00 €
über 12 Stunden 227,00 €

Der Monatsbeitrag wird per Lastschrift vom AWO Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e. V. (Träger der Einrichtung) immer zum 15. des Monats eingezogen. Die Abbuchung erfolgt von September bis August, da die Kosten auf zwölf Monate umgelegt sind.

Nebenkosten pro Monat für Krippe und Kindergarten 

  • 7,00 € Spielgeld   
  • 20,00 € Verpflegung    
  • 25,00 € Verpflegung mit Snack/Vesper 
  • 10,00 € Verbrauchsmaterial 
  • 10,00 € Küchenservice

Nebenkosten pro Tag

  • 3,00 € Mittagessen 

Wir bieten Vollverpflegung an (Frühstück und Nachmittagsvesper, Mittagessen). Das Essensgeld für das Mittagessen vom Vormonat wird im laufenden Monat per Lastschrift eingezogen (Anzahl der Essen x 3,00 €).

 

Beitragszuschuss des Freistaats Bayern für Kindergartenkinder

Für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt

Seit April 2019 entlastet der Freistaat Bayern Familien mit Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt mit einem Zuschuss zum Kita-Beitrag in Höhe von maximal 100,00 € pro Kind und Monat. Die Träger, in unserem Fall der AWO Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e. V., reduzieren den Beitrag um den Zuschuss.

Verpflegungskosten ausgenommen

In der Bezuschussung sind keine Beiträge zur Verpflegung enthalten. D.h. Getränkegeld, ggf. Frühstücksgeld sowie Mittagessensgeld müssen Sie weiterhin selbst übernehmen bzw. werden wir weiterhin von Ihnen einziehen.

Keine Auszahlung von Differenzbeträgen

Sollte Ihr Beitrag (Grundbeitrag zzgl. z.B. Spielgeld und Service-/Hygienegeld) unter 100 Euro liegen, wird die Differenz nicht ausbezahlt (analog Zuschüsse für Vorschulkinder laut §21 AVBayKiBiG).

Stichtagsregelung zum 1. September

Die Beitragsentlastung ist eine Stichtagsregelung. Sie gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt. 

Häufig gestellte Fragen

Möchten Sie mehr wissen?

Gibt es finanzielle Unterstützung? Besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme?

Auf Anfrage erhalten Sie eine Bestätigung der Kita über die Höhe der anfallenden Elternbeiträge für das Jugendamt. Hier wird geprüft, ob Beiträge ganz oder teilweise übernommen werden können. Regional unterschiedlich können über Jobcenter oder Sozialämter Anträge auf Kostenübernahme z. B. für Verpflegung oder Kosten für Ausflüge gestellt werden.

Wie setzen sich Elternbeiträge zusammen?

Jede Kindertagesstätte legt eine Preisliste mit Grundbeträgen fest - der Beitrag ist somit abhängig von der Preisliste und von den individuellen Buchungsstunden. Hinzu kommen Nebenkosten, die je Einrichtungsart leicht varriieren können: Mittagessen, Spiel-, Getränke-, Service- und Hygienegeld, ggf. Frühstücksgeld.

Alle Beiträge werden zur Monatsmitte abgebucht.

Das Mittagessen kann z.B. bei Erkrankung des Kindes bis zu einer bestimmten Uhrzeit abbestellt werden - somit erfolgt eine taggenaue Abrechnung der Essenskosten.

Können Betreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden?

Sie haben die Möglichkeit, die Betreuungskosten steuerlich geltend zu machen. Über unseren zentralen Fachbereich Finanz- und Rechnungswesen erhalten Sie eine Übersicht der tatsächlich bezahlten Kita Gebühren pro Kalenderjahr. Weiterführende Hinweise finden Sie z. B. unter www.stmas.bayern.de/fibel/sf_s160.php

Welche Altersstruktur haben Kindergarten-Gruppen?

Die Betriebserlaubnis umfasst in der Regel die Betreuung von Kindern im Alter von zwei bis drei Jahren bis zum Schuleintritt.

Welche Altersstruktur haben Krippen-Gruppen?

Die Betriebserlaubnis umfasst in der Regel die Betreuung von Kindern im Alter von einem Jahr bis drei Jahre. Nach dem dritten Geburtstag wechseln Krippenkinder im darauffolgenden September in den Kindergarten.

Welche Altersstruktur haben Hort-Gruppen?

Die Betriebserlaubnis umfasst in der Regel die Betreuung von Kindern im Alter vom Schuleintritt bis zur vierten Klasse.

Weitere Fragen
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Franziska Lenk09161 6631981

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