Aktueller Stand und Ausblick zum Umgang mit dem Coronavirus in der Kindertagesbetreuung

Im neuesten Newsletter informiert das Bayerische Familienministerium über den aktuellen Stand zum Umgang mit Corona in Kitas:

Der Bund hat im März dieses Jahres beschlossen, die Infektionsschutzmaßnahmen bundesweit stark zurückzufahren. Er ermöglicht den Ländern nur noch streng begrenzte Basisschutzmaßnahmen. Über den 23. September 2022 hinaus besteht nach derzeitiger Rechtslage auch keine rechtliche Grundlage mehr für die sogenannten Basisschutzmaßnahmen.

Aktuell ist noch nicht bekannt, welche Maßnahmen der Bund für den kommenden Herbst und Winter ermöglichen wird. Sobald uns Informationen über die künftigen Bundesvorgaben mit Auswirkungen auf die Kindertagesbetreuung vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.

Testungen

Seit Mai 2022 ist die Testnachweispflicht für Kinder, Beschäftigte und externe Personen in der Kindertagesbetreuung entfallen. Es besteht daher auch kein regelmäßiges Testangebot mehr.

Für Kinder unter fünf Jahren besteht weiterhin eine anlasslose kostenfreie Testmöglichkeit im Rahmen der Bürgertestung. Für Kinder ab fünf Jahren empfiehlt das Robert-Koch-Institut, das Impfangebot wahrzunehmen.

Testangebot zum Kita-Start

Die Erfahrung hat gezeigt, dass es gerade nach dem Sommerurlaub zu einer höheren Infektionsrate kommen kann.

Den Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen wird empfohlen, nach der Schließzeit im Sommer für einen Zeitraum von zwei Wochen Selbsttests zur freiwilligen Testung von Kindern und Beschäftigten auszugeben. Ziel der Testungen ist es, Reiserückkehrer zu testen.

Insgesamt können pro betreutem Kind bzw. pro Beschäftigtem bis zu sechs Selbsttests für die dreimal wöchentliche Testung über zwei Wochen ausgegeben werden. Die Selbsttests werden eigenverantwortlich zuhause durchgeführt. Ein Testnachweis ist nicht zu erbringen.

Es handelt sich um ein Angebot des Freistaates Bayern. Jede Einrichtung kann selbst darüber entscheiden, ob sie die Tests ihren Beschäftigten und / oder den betreuten Kindern zur Verfügung stellen möchte oder nicht. Für die Beschäftigten sowie die Kinder ist die Testung wiederum freiwillig.

Es stehen keine spezifischen Tests für Kinder, wie bspw. „Lolli-Tests“, zur Verfügung. Eltern, die spezielle Tests für Ihre Kinder wünschen, können ggf. auf die Bürgertestungen verwiesen werden. Bei Kindern unter fünf Jahren sind die Bürgertestungen kostenlos. Es wird darum gebeten, die Eltern auf diese kostenlosen Testmöglichkeiten als vorrangige Testungen hinzuweisen.

Zu Rahmenhygieneempfehlungen verweist das Ministerium auf die Informationen im 476. Newsletter.

 

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